- einschließen
- einkerkern; einsperren; umgeben; einfassen; einplanen; vorsehen; einbeziehen; in sich bergen; involvieren; umfassen; umschließen; integrieren; beherbergen; tragen; inkludieren; beinhalten; enthalten; implizieren
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ein|schlie|ßen ['ai̮nʃli:sn̩], schloss ein, eingeschlossen:1.a) <tr.; hat (jmdn.) durch Abschließen der Tür daran hindern, einen Raum zu verlassen:sie haben die Kinder [in der Wohnung] eingeschlossen.b) <+ sich> durch Abschließen der Tür hinter sich anderen den Zugang, Zutritt verwehren:sie hat sich [in ihrem Zimmer] eingeschlossen.c) <tr.; hat zur sicheren Aufbewahrung in einen Behälter, Raum bringen, den man abschließt:er hatte sein Geld, den Schmuck [in die/in der Schublade] eingeschlossen.2. <tr.; hat in etwas mit einbeziehen:ich habe dich in mein Gebet mit eingeschlossen; die Fahrtkosten sind, die Bedienung ist im Preis eingeschlossen (darin enthalten).* * *
ein||schlie|ßen 〈V. tr. 220; hat〉1. durch Verschließen, Zuschließen der Tür einsperren, aufbewahren3. enthalten, in sich schließen, mit umfassen4. mit berechnen, in der Rechnung od. Zahl mitberücksichtigen● einen Gefangenen, ein Kind \einschließen; Geld, Schmuck \einschließen; hohe Mauern schließen den Park ein ● jmdn. in sein Gebet \einschließen auch für ihn beten; in Klammern \einschließen einklammern; er schloss sich in sein Zimmer ein; ein Stück Boden mit einem Zaun \einschließen; die Burg ist ringsum von einem See eingeschlossen ● alle, mich eingeschlossen; Bedienung, Spesen, Trinkgelder eingeschlossen* * *
ein|schlie|ßen <st. V.; hat:1.a) durch Abschließen der Tür daran hindern, einen Raum zu verlassen:die Gefangenen in ihre Zellen, in ihren Zellen e.;b) <e. + sich> durch Abschließen der Tür niemanden zu sich hereinlassen:sich in sein Zimmer, in seinem Zimmer e.;c) zur Aufbewahrung in einem Behälter o. Ä. verschließen:Geld, Schmuck [in einen Tresor] e.2. von allen Seiten umschließen, umgeben:hohe Mauern schließen den Hof ein;die Truppen sind vollständig eingeschlossen (umzingelt).3. in etw. mit einbeziehen, einbegreifen:jmdn. in sein Gebet [mit] e.;das Frühstück ist im Preis eingeschlossen.* * *
ein|schlie|ßen <st. V.; hat: 1. a) durch Abschließen der Tür daran hindern, einen Raum zu verlassen: die Gefangenen in ihre Zellen, in ihren Zellen e.; der Hausmeister hatte uns versehentlich im Büro eingeschlossen; b) <e. + sich> durch Abschließen der Tür niemanden zu sich hereinlassen: sich in sein Zimmer, in seinem Zimmer e.; Man kriegt Lust, sich allein in einen Schrank einzuschließen (Thor [Übers.], Ich 14); c) zur Aufbewahrung in einem Behälter o. Ä. verschließen: Geld, Schmuck [in einen Tresor] e. 2. von allen Seiten umschließen, umgeben: hohe Mauern schließen uns, den Hof ein; Elementbehälter ..., in denen die Brennelemente absolut dicht und sicher gegen äußere Einwirkungen eingeschlossen sind (VDI nachrichten 18. 5. 84, 21); die Truppen sind vollständig eingeschlossen (umzingelt). 3. in etw. mit einbeziehen, einbegreifen: jmdn. in sein Gebet [mit] e.; Er schmetterte Ausrufezeichen hinter jeden Satz, und seine Fragen schlossen Zustimmung so selbstverständlich ein, dass Antworten sich erübrigten (Bieler, Mädchenkrieg 329); das Frühstück ist im Preis eingeschlossen.
Universal-Lexikon. 2012.